Radsatzdreheinrichtungen

Artikel vom 11. September 2019
Messgeräte und -systeme

Radsatzdreheinrichtungen werden auch für visuelle oder messtechnische Prüfungen an stehenden Schienenfahrzeugen eingesetzt (Windhoff).

Die Radsatzdreheinrichtung (RSD) unterstützt visuelle Prüfungen (z. B. richtiger Sitz der Radbandage) oder messtechnische Prüfungen (z.B. Rissprüfung oder Rundlaufprüfung). Sie dient zum Drehen von Radsätzen im eingebauten Zustand an stehenden Schienenfahrzeugen und kann in Gleisgruben oder aufgeständerten Gleisanlagen eingesetzt werden. Dabei führt der Einsatz der RSD zu wesentlichen Vereinfachungen von Arbeitsabläufen, bei denen die Radsätze kontinuierlich gedreht werden müssen. Die RSD wird in der Regel bei Achslasten bis zu 250 kN und einer Spurweite von 1435 mm eingesetzt. Die zu prüfenden Räder können einen Durchmesser von 580 mm bis 1250 mm haben. Sonderausführungen mit anderen Raddurchmessern oder anderen Spurweiten sind auf Anfrage erhältlich. Das Anheben der Radsätze erfolgt über ausfahrbare und profilierte Tragrollen, die über einen Hydraulikmotor angetrieben werden. Die mobile RSD lässt sich dank der Laufrollen, die in den Laschenkammerräumen der Schienenfüße laufen, einfach verschieben. Eine äußerst flachbauende Ausführung garantiert jederzeit ein profilfreies Unterfahren des Triebfahrzeuges. Auch Besandungsrohre stellen kein Problem dar, da die Pratzenarme zur Krafteinleitung in die Gleisanlage lediglich 40 mm hoch bauen. Bei der Firma Windhoff Bahn- und Anlagentechnik GmbH handelt es sich um einen weltweit agierenden Hersteller mit einer breitgefächerten Palette technologisch anspruchsvoller Produkte aus den Bereichen Schienenfahrzeuge sowie Bahn- und Rangiertechnik.

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