Ticketing-Software

Artikel vom 28. Oktober 2020
Elektronische Fahrgastinformationssysteme

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie führte zu weitgehenden Änderungen in den rechtlichen Grundlagen zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten. Die Verkehrsunternehmen verwenden in der Regel beim Verkauf von Fahrkarten im Abonnement personengebundene Daten. Somit muss die dafür eingesetzte Verkaufssoftware die neuen Regeln berücksichtigen. In SyABO wurden die für die Umsetzung der DSGVO erforderlichen Strukturen geschaffen und die dazugehörigen Programme entwickelt. Wie bereits bisher ist es möglich, das Dokument über die Einwilligung des Kunden direkt in SyABO abzulegen und zu verwalten. Neu wurde für die Gewährleitung der unverzüglichen Auskunft über die gespeicherten Kundendaten und die Art der Verarbeitung eine Möglichkeit geschaffen, alle Daten eines Kunden auf Knopfdruck auszugeben und dem Kunden elektronisch oder in Papierform zu übergeben. Für die Umsetzung des »Rechts auf Vergessen« wurde eine neue Funktion implementiert, die alle personengebundenen Daten eines Kunden in SyABO anonymisiert. Somit bleiben die für statistische Auswertungen benötigten Daten weiterhin erhalten. Die Zugriffssicherheit wird durch die Umsetzung eines entsprechenden Rollenkonzepts für die Bearbeiter gewährleitet. Auf technischer Ebene besteht die Möglichkeit, die Datenbank in einem verschlüsselten Filesystem abzulegen. Bei höheren Anforderungen können auch Datenbankfelder verschlüsselt werden. Durch die verschlüsselte Übertragung zwischen Client und Server und ggf. der Datenbank ist gewährleistet, dass die Daten nur innerhalb der Session auf dem berechtigten Client unverschlüsselt vorliegen. ASCI stellt auf der Innotrans 2018 ein SyABO-Modul zur buchhalterischen Datenverarbeitung vor. Mit diesem Modul werden alle buchhalterischen Prozesse in SyABO automatisch durchgeführt, so dass die Daten in Form einer Nebenbuchhaltung vorliegen und nur noch die Ergebnisse an die Hauptbuchhaltung übergeben werden. Für den Bearbeiter sind keine buchhalterischen Kenntnisse erforderlich. Die Kontierung wird mittels Konfiguration einmalig festgelegt, so dass alle Geschäftsvorfälle komplett im Hintergrund verbucht werden können. Der Vorteil dieser Lösung liegt in der Entlastung der Hauptbuchhaltung und in der direkten Auskunftsfähigkeit gegenüber dem Kunden. Selbstverständlich kann im Rahmen der Auskunftspflicht nach der DSGVO auch über die hier in SyABO gespeicherten Daten dem jeweiligen Kunden eine Information zur Verfügung gestellt werden. Ab 2020 gibt es die gesetzliche Pflicht, Rechnungen an Einrichtungen der öffentlichen Hand elektronisch zu versenden, damit diese auch automatisiert verbucht werden können. Dafür wurden die auszugebenden PDF-Rechnungen um einen XML-Teil erweitert. Das Bild der Rechnung wird davon nicht verändert. Das integrierte Schema entspricht dem ZUGFeRD-Standard. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit der Ausgabe als XRechnung, diese enthält jedoch keine druckbare Datei. Ab Herbst 2018 läuft die diesbezügliche Übergangsfrist. In SyABO sind somit die Grundlagen auch für einen zukünftigen, standardgerechten Einsatz geschaffen worden.

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