Schutz kommunaler Fahrzeugdepots und Nfz-Werkstätten im Fokus

Artikel vom 7. März 2024
Werkstattausrüstungen

Neubeschaffungen in der Sparte der Kommunalfahrzeuge sind stark geprägt durch die E-Mobilitätswende. Mit der »Clean Vehicles Directive« (CVD) der EU verändern sich sukzessive die Fahrzeug-Fuhrparks der Kommunen. Greift man exemplarisch nur die Berliner Verkehrsgesellschaft und die Hamburger Hochbahn AG heraus, planen alleine diese beiden kommunalen Unternehmen die Anschaffung von 3000 Elektrobussen. Für Werkstätten und Fahrzeug-Depots verändert sich die vorzuhaltende Infrastruktur hinsichtlich der Energieversorgung für das Lademanagement sowie die Wartung und Instandhaltung drastisch. Der betriebliche Brandschutz steht mit diesen Veränderungen ebenfalls im Fokus.

Havariebehälter zur Bergung und zur Lagerung von Lithium-Energiespeichern (Bild: Paul Müller GmbH).

Erstellung der Richtlinie VdS 0825 »Brandschutz in Bus-Betriebshöfen«

Für Busdepots stellen die alternativen Antriebsarten neue Risiken dar. In der VdS-Richtlinie wird beschrieben, welche Komponenten neu berücksichtigt werden müssen, welches Brandrisiko von ihnen ausgeht, wie sie sich in einem bereits brennenden Umfeld verhalten und welches Eingreifen von Löschtechnik oder Einsatzkräften das Brandrisiko oder einen Brandschaden vermindern kann.

Der GDV (Gesamtverband der Versicherer) beschreibt in seiner Publikation »VdS 0825 – Brandschutz in Betriebshöfen für Linienbusse« unter anderem auch die ortsfeste und ortsbewegliche Lagerung von Energiespeichern und den Umgang mit havarierten Energiespeichern. Für diesen Zweck haben sich Havariebehälter des Marktführers für diese Produkte – der Paul Müller GmbH aus Nordrhein-Westfalen – bereits seit einigen Jahren in Produktionsanlagen der Automobil- und Batteriehersteller bewährt.

Elektro- und Hybridbusse, vollelektrische Lkw und elektromobiler Flottenverkehr werden zyklisch in Autowerkstätten, Busdepots und an Niederlassungen der Fahrzeughersteller gewartet und in Stand gehalten. Die großvolumigen Behälter dienen unter anderem auch als mobiles Interimslager für ausgebaute Batteriespeicher.

Schadenminimierung durch Brandeindämmung

Durch die Vorhaltung der Havariebehälter ist eine schnelle Bergung auffälliger oder angeschlagener Energiespeicher möglich. Unmittelbar nach dem Beladen lassen sich die Behälter sicher schließen. Die Brandausbreitung bleibt auf den Container beschränkt.

Havariebehälter (Sonderlösung) als Umhausung für eine 150 kW Ladestation mit Löschwasserspeicher (Bild: Paul Müller).

Die Wahl der richtigen Behältergröße richtet sich in der Regel an den Dimensionen und der in Gebrauch befindlichen Batteriemodule aus. Sollen einzelne Module geringer Baugröße im Ereignisfall separiert werden, so kann ein Behälter kleiner Größe völlig ausreichend sein. Besteht die Anforderung darin, Großmodule oder Lagerpaletten zu evakuieren, kommen große Standardbehälter oder Sondergrößen zum Einsatz. Es stehen vier Standardgrößen mit je zwei verschiedenen Höheneinheiten für verschiedene Einsatzzwecke zur Verfügung. Darüber hinaus werden Behälter individuell nach Kundenwunsch produziert.

Die Havariebehälter sind entweder auf Schwerlastrollen verfahrbar oder können per Gabelstapler bewegt werden.

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